Begehung vor Ablauf der Gewährleistung:
90 % der Mängel entstehen in den ersten 4 Jahren
Die Gewährleistungsfrist eines Bauvorhabens ist ein entscheidender Zeitraum, der die Verantwortung des Bauunternehmens für Mängel und Schäden am Bauwerk regelt. In vielen Ländern beträgt diese Frist üblicherweise fünf Jahre. Doch eine interessante statistische Erkenntnis lautet: 90 % der Mängel an Bauwerken entstehen bereits in den ersten 4 Jahren nach der Fertigstellung. Diese Tatsache unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Warum entstehen die meisten Mängel in den ersten 4 Jahren?
Es gibt mehrere Gründe, warum die Mehrheit der Baumängel und Bauschäden in den ersten Jahren nach Fertigstellung eines Gebäudes auftritt:
- Siedlungsphase: In den ersten Jahren nach der Fertigstellung werden Gebäude von den Bewohnern besiedelt. Während dieser Phase werden die verschiedenen Systeme und Materialien im Gebäude intensiv genutzt, was latent vorhandene Mängel offenbaren kann.
- Setzung des Gebäudes: Ein neu errichtetes Gebäude setzt sich mit der Zeit. Dieser Prozess kann zu Rissen und Verformungen führen, die in den ersten Jahren am häufigsten auftreten.
- Wettereinflüsse: Das Wetter und die klimatischen Bedingungen können erheblichen Einfluss auf die Haltbarkeit von Baustoffen und die Gebäudehülle haben. In den ersten Jahren sind die Materialien noch nicht ausreichend gealtert, um den Wetterbedingungen standzuhalten.
- Planungs- und Baufehler: Fehler bei der Planung oder Ausführung eines Bauprojekts können sich in den ersten Jahren besonders stark bemerkbar machen, wenn das Gebäude intensiv genutzt wird.
Die Bedeutung einer Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist:
Die Erkenntnis, dass die meisten Mängel in den ersten 4 Jahren auftreten, verdeutlicht die Wichtigkeit einer Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Während dieses Zeitraums hat der Bauherr das Recht, eventuell auftretende Mängel vom Bauunternehmen kostenfrei beheben zu lassen. Eine Begehung zu diesem Zeitpunkt ermöglicht es, verborgene Mängel zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensbehebung rechtzeitig einzuleiten.
Begehung durch Experten:
Eine Begehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte idealerweise von Experten wie Baugutachtern oder Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Fachleute verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um potenzielle Mängel und Schäden zu erkennen, die für den Laien möglicherweise unsichtbar sind. Die frühzeitige Erkennung und Dokumentation von Mängeln kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die notwendigen Reparaturen oder Sanierungen rechtzeitig durchgeführt werden.
Insgesamt unterstreicht die Tatsache, dass die meisten Mängel in den ersten 4 Jahren auftreten, die Bedeutung einer sorgfältigen Begehung und Überwachung von Bauvorhaben während der Gewährleistungsfrist. Dies stellt sicher, dass die Qualität und Sicherheit des Bauwerks erhalten bleiben und potenzielle Mängel rechtzeitig behoben werden.